Die rechtlichen Regelungen betreffend den Behindertenpass finden sich in den §§ 40 bis 47 des Bundesbehindertengesetzes, der Verordnung gemäß § 47 des Bundesbehindertengesetzes sowie in § 7 Abs. 7 des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes.
Und nun Antworten auf Ihre Fragen:
Eine kurze Behördeninfo zum Thema "Behindertenpass und Vignette" finden Sie auch auf der Website der Bundessozialämter:
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Quellenangaben: Text (Blickkontakt)